Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hebammenteam Taunus
Hebammenteam Taunus – Verena Zimmer
(Geltungsbereich: Schwangerschaft, Wochenbett, Stillzeit und Säuglingszeit; Kurse; Hausbesuche und Praxisbesuche)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Leistungen, Betreuungen und Kurse des Hebammenteams Taunus (Inhaberin: Verena Zimmer) in den Praxisräumen Rudolf-Hell-Str. 4, 61273 Wehrheim, bei Hausbesuchen und nach Absprache an anderen Orten.
Vertragspartner/in ist die Schwangere, Mutter oder der/die Sorgeberechtigte/r (nachfolgend „Klientin“).
Definitionen wichtiger Begriffe:
Hausbesuch: Betreuung bei Ihnen zu Hause.
Praxisbesuch: Betreuung in der Hebammenpraxis.
Wahlleistung / Selbstzahlerleistung: Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Gesetzlich erstattete Leistung: Leistungen, die nach § 134a SGB V von der GKV übernommen werden.
2. Erreichbarkeit
- Die Hebamme ist erreichbar unter: Verena Zimmer: Mobil: 0172-1439065 | E-Mail: info@hebammenteam-taunus.de
- Es besteht kein Anspruch auf 24-Stunden-Erreichbarkeit.
- Telefonische Erreichbarkeit: Montag–Freitag, 09:00–15:00 Uhr, darüber hinaus nach Vereinbarung.
- Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein, senden Sie bitte eine Textnachricht/E-Mail mit Name, Kontaktdaten und Anliegen. Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
- Außerhalb der Sprechzeiten werden Anfragen innerhalb von 3–5 Werktagen beantwortet.
- In akuten Notfällen: Bitte sofort den Rettungsdienst unter 112 kontaktieren.
3. Leistungsumfang – Anmeldung zur Betreuung, Begleitung in Schwangerschaft, Wochenbett, Stillzeit/Säuglingszeit
3.1. Anmeldung zu Hebammenbetreuung
- Eine separate Anmeldung für Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung ist zwingend erforderlich.
- Die Anmeldung ist möglich über: https://hebammenteam-taunus.de/hebammenverfuegbarkeit.php oder per Telefon/Mail.
- Bei Anmeldungen über die Homepage -Bereich Verfügbarkeit- wird ein Betreuungs-Platz für fünf Werktage reserviert. Innerhalb dieser Frist ist die Klientin verpflichtet sich bei der Hebamme zu melden (Mail/Telefon). Wenn nach Ablauf der Frist keine Rückmeldung der Klientin erfolgt ist besteht kein Anspruch auf Betreuung durch das Hebammenteam Taunus.Die Hebamme hat nach dem ersten Gespräch/Termin die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, eine Betreuung abzulehnen.
- Ein Vertrag zwischen der Klientin und dem Hebammenteam Taunus kommt zustande, sobald die Hebamme die Buchung oder Anmeldung schriftlich oder mündlich bestätigt.
- Die Gültigkeit des Vertrages erstreckt sich auf die vereinbarten Leistungen, Termine und Betreuungszeiträume, wie im Behandlungs- oder Kursvertrag angegeben.
3.2 Betreuung in der Schwangerschaft
- Betreuung ab Feststellung der Schwangerschaft, z.B. Beratung zu Ernährung, Bewegung, Reisen, Vorsorge und individuellen Beschwerden, uvm.
- Abrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse, sofern Anspruch besteht. Wahlleistungen (z. B. zusätzliche Besuche, Akupunktur, …) sind privat zu zahlen.
- Umfang: nach individuellem Bedarf, zeitnah nach Anmeldung.
3.3 Betreuung während der Wochenbettzeit (ab Geburt bis Ende der 12. Lebenswoche)
- Unterstützung/Beratung z.B. bei der Ernährung des Säuglings, Pflege von Brust, Gebärmutterrückbildung, Geburtsverletzungen, Gewichtskontrolle und Nabelpflege des Säuglings, uvm.
- Gesetzlich erstattete Kontakte Frühes Wochenbett (Tag 1–10 nach Geburt): bis 20 Kontakte, Dauer je nach Bedarf (35-60 Min).
- Gesetzlich erstattete Kontakte Spätes Wochenbett (Tag 11 bis 12. Lebenswoche): bis 16 Kontakte. (35-60 Min)
- 1 Kontakt = Hausbesuch oder Besuch in der Hebammenpraxis oder Telefonat (5 - max. 10 Min) oder Videoberatung
- Hausbesuche erfolgen in der Regel bei der Klientin zu Hause, danach können Termine in der Praxis stattfinden.
- Abrechnung erfolgt direkt mit der GKV. Zusätzliche Besuche über das Kontingent hinaus gelten als Wahlleistung.
Hinweis: Die ärztliche Verordnung von zusätzlichen Terminen/Kontakten in der Wochenbettzeit (über die o.g. Kontakte hinaus) ist möglich.
3.4 Betreuung in der Stillzeit / Säuglingszeit
- Beratung z.B. bei Stillproblemen, Gewichtsentwicklungsbeurteilung, Ernährungsfragen, allgemeinen Säuglingsangelegenheiten, uvm. bis zum Ende der Stillzeit.
- Gesetzlich erstattete Kontakte: bis zu 8 zusätzliche Kontakte nach der regulären Wochenbettbetreuung.
- 1 Kontakt = Hausbesuch oder Besuch in der Hebammenpraxis oder Telefonat (5 - max. 10 Min) oder Videoberatung
- Über diese Leistungen hinausgehende Betreuung wird privat in Rechnung gestellt.
Hinweis: Die ärztliche Verordnung von zusätzlichen Terminen/Kontakten in der Stillzeit (ab der 13. Lebenswoche über die o.g. 8 Kontakte) sind durch den GKV-Spitzenverband nicht zulässig. Selbstzahler-Termine sind jederzeit möglich.
3.5 Abrechnung und Vergütung durch gesetzliche Krankenkassen
- Die Abrechnung der Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in Einheiten zu je 5 Minuten. Die Vergütung richtet sich nach den im Hebammenhilfe-Vertrag festgelegten Sätzen.
- Für detaillierte Informationen und die genauen Regelungen zwecks Erstattungsumfang finden Sie hier die aktuelle Fassung des Hebammenhilfe-Vertrags des GKV-Spitzenverbandes (https://www.gkv-3.5spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf)
3.6. Abrechnung und Vergütung von Wahlleistungen, Zusatzleistungen
- Wahlleistungen, Zusatzleistungen oder Termine über das gesetzliche Kontingent hinaus sind privat zu bezahlen. Die Hebamme schreibt hierüber eine Rechnung.
- Preise für Wahlleistungen, Zusatzleistungen oder weitere Termine sind der Homepage und/oder dem Behandlungsvertag zu entnehmen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
3.7. Abrechnung und Vergütung bei privat versicherten Klientinnen
- Privatversicherte Klientinnen erhalten die Hebammenleistungen nach der jeweils gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen (PGO) des jeweiligen Bundeslandes in Rechnung gestellt.
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Klientin, nicht mit der Versicherung.
- Die Klientin ist verpflichtet sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und/oder der Beihilfestelle zu informieren in welchem Umfang Hebammenleistungen in ihrem individuellen Versicherungsvertrag abgesichert sind
- Unabhängig vom Umfang der erstattungsfähigen Leistungen durch die private Krankenkasse verpflichtet sich die Klientin die Rechnungen der Hebamme in vollen Umfang zu zahlen
- Bereits erbrachte Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, auch wenn einzelne Termine nicht wahrgenommen werden.
- Zusatzleistungen, Wahlleistungen oder Termine über das gesetzliche Kontingent hinaus sind ebenfalls nach der Privatgebührenordnung zu bezahlen.
- Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig; bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
3.8 Dokumentation und Datenschutz / DSGVO
- Alle Leistungen werden gemäß den Vorgaben des Hebammenhilfe-Vertrags dokumentiert.
- Alle Daten werden elektronisch erfasst und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Die Hebamme verarbeitet personenbezogene Daten der Klientin gemäß DSGVO ausschließlich zur Betreuung und Abrechnung.
- Die Hebamme nutzt hierfür zertifizierte Systeme, die eine sichere Speicherung und Verarbeitung der Daten gewährleisten.
- Die Klientin hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- Detaillierte Informationen finden Sie im Behandlungsvertrag.
3.9 Kündigung / Abbruch der Betreuung
- Die Hebamme kann die Betreuung aus wichtigem Grund jederzeit beenden, z. B. bei wiederholtem Nichtbefolgen von Empfehlungen, Sicherheitsrisiken oder Störung des Ablaufs.
- Die Klientin kann die Betreuung ebenfalls jederzeit beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
- Kündigung/Beendigung der Betreuung müssen schriftlich (Post/Mail) erfolgen.
3.10 Rechtsgrundlagen / gesetzlicher Bezug
- Die Leistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des § 134a SGB V und des Hebammenhilfevertrags des GKV-Spitzenverbandes ab 01.11.2025.
- Gesetzliche Leistungen werden nur erstattet, wenn sie nicht bereits bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen wurden.
- Details und Umfang der gesetzlichen Leistungen können im aktuellen Hebammenhilfevertrag eingesehen werden: GKV-Spitzenverband – Hebammenhilfevertrag
4. Räumliche Rahmenbedingungen
- Schwangerschaft: Termine erfolgen in der Regel in der Praxis, in Ausnahmefällen bei der Klientin zu Hause.
- Wochenbett: Termine erfolgen in der Regel ca. 2-4 Wochen nach Geburt als Hausbesuche, danach kommt die Klientin zu weiteren Kontakten in die Hebammenpraxis.
- Abweichungen werden individuell vereinbart.
5. Vertretung
- Bei Krankheit, Fortbildung oder Urlaub kann eine andere Hebamme die Betreuung übernehmen.
- Die Klientin stimmt zu, dass alle hierzu notwendige Daten an die Vertretung weitergegeben werden.
- Die Hebamme übernimmt keine Haftung für Leistungen der Vertretungshebamme.
6. Entbindung der Schweigepflicht
Die Klientin stimmt zu, dass alle notwendigen medizinischen Daten an vertretene Hebammen, mitbetreuende Ärztinnen/Ärzte oder weiterversorgende Kliniken weitergegeben werden dürfen, sofern dies zur Mit- oder Weiterbehandlung erforderlich ist.
7. Kurse im Hebammenteam Taunus
Die ausgeschriebenen Kurse finden zu den auf der Homepage / in der automatischen Bestätigungsmail angegebenen Terminen, Zeiten und Orten statt. Fall es zu kurzfristigen Änderungen kommt wird die Klientin informiert.
7.1 Anmeldung
- Anmeldung zu Kursen ausschließlich über die Online-Anmeldung auf www.hebammenteam-taunus.de.
- Online-Anmeldungen sind mit Absenden der Anmeldung verbindlich
- Direkt nach der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung über die Anmeldung per automatischer Mail = gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme.
- Falls innerhalb von 2-4 Stunden nach der Anmeldung zum Kurs keine Mail eingeht ist die Klientin verpflichtet sich (innerhalb von 3 Werktagen) bei der Hebamme über den Eingang der Anmeldung zu informieren.
- Bei der Anmeldung zu Kursen ist keine automatische Schwangerschafts- und/oder Wochenbettbetreuung inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.
7.2 Kursorte und Durchführung
- Kurse finden in der Praxis in Wehrheim statt.
- Änderungen des Kursortes oder kurzfristige Terminverschiebungen sind zulässig
- Vertretungen der Kursleitung bei Kursausfall (länger als 2 Wochen) werden nach Möglichkeit organisiert.
- Versäumt die Klientin einzelne Stunden, so können diese nicht nachgeholt werden.
- Die Kursstunden bauen aufeinander auf – es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen
- Bei pandemiebedingten Online-Umstellungen wird der Kurs als Online-Angebot durchgeführt; ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
7.3 Kursarten und Dauer
- Rückbildung: 5 Live-Einheiten á 90 Min + 3 Selbstlerneinheiten á 90 Min.
- Geburtsvorbereitung: 6–8 Live-Einheiten á 60 Min, ggf. ergänzt durch Selbstlerneinheiten ab 2026.
- Weitere Kurse zu verschiedenen Themen: sind immer Selbstzahlerleistungen
- Themen, Inhalte, Ablauf + Kosten sind der Homepage zu entnehmen.
- Selbstlerneinheiten: Zugriff via Dropbox, Link geht vor Kursbeginn per Mail an Klientin, Nutzung nur für Eigengebrauch, Weitergabe oder Nutzung für kommerzielle Nutzung sind untersagt,
- Zusatzleistungen: ergänzende Kurs-Zeiten, Selbstlerneinheiten und Materialien über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus sind zulässig und privat zu bezahlen.
7.4 Kursgebühren
- Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise. Die Preise beinhalten ggf. Zusatzleistungen (auf der Homepage zu erlesen)
- Gesetzliche Krankenversicherung erstattet: max. 14 x 60 Min Geburtsvorbereitung, 10 x 60 Min Rückbildung. (weitere Infos sind auf der Homepage veröffentlicht)
- Übersteigende Leistungen sind privat zu zahlen.
- Privatversicherte zahlen nach Privatgebührenordnung. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Eine Rechnung wird nach Beendigung des Kurses erstellt.
- Partnergebühren und Zusatzbeiträge werden auf der Website veröffentlicht und sind privat zu tragen.
- Zahlung der Zusatzleistungen vor Kursbeginn.
7.5 Stornierung / Widerruf
- Widerrufsbelehrung bei Online-Buchung / Fernabsatz
Bei Buchungen von Kursen über die Online-Anmeldung auf www.hebammenteam-taunus.de steht der Klientin ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag der Anmeldung zu. Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen an:
Hebamme Verena Zimmer
Geschwister-Scholl-Str. 22
61273 Wehrheim
E-Mail: verena@hebammenteam-taunus.de
- Mit dem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Bereits gezahlte Kursgebühren werden umgehend zurückerstattet.
- Das Widerrufsrecht entfällt vorzeitig, wenn der Kurs innerhalb der 14-tägigen Frist bereits begonnen hat und die Leistung vollständig erbracht wurde oder die Teilnahme auf ausdrücklichen Wunsch der Klientin vor Ablauf der Frist beginnt.
- Stornierung bis 8 Wochen vor Kursbeginn: 100 % Erstattung minus Bearbeitungsgebühr € 50.
- Stornierung bis 4 Wochen: 50 % der Kursgebühr.
- Spätere Absage: volle Kursgebühr, egal aus welchem privaten oder gesundheitlichen Grund.
- Alle Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Post gerichtet werden an:
Hebamme Verena Zimmer
Geschwister-Scholl-Str. 22
61273 Wehrheim
E-Mail: verena@hebammenteam-taunus.de
7.6 Pflichten der Kursteilnehmenden
- Eigenverantwortliche und freiwillige Teilnahme
- Kursangebote ersetzen keine medizinische Behandlung.
- Gesundheitszustand, körperliche oder psychische Einschränkungen, aktuell laufende medizinische Behandlungen oder der Einfluss von aktuell eingenommenen Medikamenten müssen dem Kursleiter vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
- Verursachte Schäden durch Teilnehmende oder deren Partner/in bzw. Begleitperson werden der Hebamme ersetzt.
7.7 Mindestteilnehmerzahl
- Kurse finden ab 5–6 Teilnehmenden statt.
- Geburtsvorbereitungskurse sind immer Paarkurse
- Die Hebamme ist berechtigt Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen: in diesem Fall volle Rückerstattung, keine weiteren Ansprüche.
- Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungskosten für von der Klientin u./o. Partner/in gebuchte Transportmittel oder Übernachtungen werden von der Hebamme nicht erstattet
7.8 Ergänzung – Urheberrechte / Kursmaterialien
- Alle Kursmaterialien, Selbstlerneinheiten und digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
- Nutzung nur für Eigengebrauch, keine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung.
7.9 Ergänzung – Änderungen von Leistungen / Preisen
- Die Hebamme behält sich Änderungen von Leistungen, Kursinhalten oder Preisen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder organisatorischer Gründe vor.
- Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
7.10 Ergänzung – Höhere Gewalt / Ausfallregelung
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Pandemie, Naturkatastrophen) können zu Termin- oder Kursverschiebungen führen.
- Ersatztermine werden nach Möglichkeit angeboten.
- Haftung für Folgeschäden aus höherer Gewalt besteht nicht.
8. Änderungen der AGB / Verträge
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
9. Abrechnung
- GKV-Abrechnung erfolgt über die zertifizierte Abrechnungsstelle Miya Yoshteq GmbH & Co. KG, Rappengasse 74, 76764 Rheinzabern.
- Die Klientin stimmt der Übermittlung und Zwischenspeicherung abrechnungsrelevanter Daten und der Speicherung auf stationären/mobilen Geräten der Hebamme zu.
10. Dokumentation
- Digitale Dokumentation erfolgt verschlüsselt über das Miya-Dokumentations-Portal.
- Alle Daten werden vor dem Speichern verschlüsselt = kein Einblick in Daten der Klientin durch Dritte
- Speicherung auf zertifizierten Servern in Deutschland, regelmäßige Datensicherung gewährleistet.
11. Haftung
- Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schwangerschaft, Wochenbett, Still- und Ernährungsprobleme des Säuglings.
- Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen bzw. klinischen Behandlung bedürfen, wird die Hebammen empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden.
- Ebenfalls übernimmt die Hebamme keine Haftung für Leistungen von Vertretungshebammen oder Ärzten.
- Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, des Babys, sowie Eigentum und Garderobe.
- Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Sonstiges
- Termine können aufgrund unvorhersehbarer Einsätze kurzfristig verschoben werden.
- Hausbesuche: +/- 60 Minuten Toleranz; Praxisbesuche: +/- 30 Minuten.
- Abweichungen werden schnellstmöglich kommuniziert.
13. Wirksamkeit
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
- Unwirksame Regelungen werden durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.